In der belgischen Region Wallonien dürfen Kassenbelege demnach nicht mehr standardmäßig auf Papier ausgedruckt werden, sondern nur noch auf Wunsch des Kunden.
Das Unterbinden des automatischen Belegdrucks im Handel ist Teil der Maßnahmen, die im Rahmen des Dekrets vom 9. März 2023 in Bezug auf Abfall, Kreislaufwirtschaft bei Materialien und öffentliche Sauberkeit ergriffen wurden und seit dem 10. August 2023 gelten.
Ziel ist es, in der Region Wallonien Abfall auf ein Minimum zu reduzieren und einen verantwortungsvolleren Umgang mit Rohstoffen bei den Verbrauchern zu erreichen.
Von der Belegunterdrückungspflicht ausgenommen sind Unternehmen aus dem HORECA-Bereich sowie Autowaschanlagen. Hier bleibt die Belegausgabepflicht auf Papier, weiterhin bestehen.
Kunden unserer Kassenlösung pos4brand ermöglichen wir es schnell und einfach mittels Konfiguration diese Anforderung für Filialen in der belgischen Region zu erfüllen.
(Quelle: Art. 29 – Dekret über Abfall, Kreislaufwirtschaft von Materialien und öffentliche Sauberkeit)
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