Durch die Ergänzung von § 6 Satz 2 KassenSichV wird ermöglicht, dass auf einem Beleg bestimmte Angaben nicht in Klartext aufgedruckt werden müssen, sondern (ausschließlich) in einem QR-Code dargestellt werden können. Somit kann die Beleggröße reduziert und Papier gespart werden. Diese eingesparten 5cm pro Beleg tuen nicht nur Ihrem Geldbeutel gut, sondern auch der Umwelt.
Diese Möglichkeit wird act’o-soft entsprechend in der Fiskallösung umsetzen und Ihnen in Deutschland anbieten. Dabei können Sie aus den folgenden drei Varianten auswählen:
Bei Interesse oder Fragen kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!