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••• Aus Azubis werden Mitarbeiter: act'o-soft stellt ein

Wertheraner Software-Anbieter übernimmt Auszubildende


Werther, 24. Januar 2012 – Eigene Ausbildung trägt Früchte: act´o-soft, Anbieter von touchbasierten Software-Lösungen für Filialisten, übernimmt seine Auszubildenden. Für das nächste Jahr sucht act´o-soft einen weiteren Auszubildenden zum Fachinformatiker Systemintegration.
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••• Die Niederlande verzichten auf Ein- und Zwei-Cent-Münzen

Die niederländischen Wechselgeldlieferanten stellen zunehmend die Versorgung von Einzelhändlern mit Ein- und Zwei-Cent-Münzen ein. Diese Entwicklung gefährdet die Auszeichnung kaufpsychologisch wichtiger Preislagen (Schwellenpreise). Denn ohne Kleinstmünzen können Händler Ihren Kunden das erforderliche Rückgeld bei Preislagen nicht immer passend auszahlen. Händler, die in den Niederlanden auch künftig Kleinstmünzen nutzen möchten, müssen diese deshalb aufwendig und teuer aus anderen europäischen Ländern importieren.

act'o-soft reagiert auf diese landestypische Herausforderung und bietet eine Alternative. Die Kassenlösung act'o-cash von act'o-soft wurde erweitert und ermöglicht es den Händlern in den Niederlanden nun auch völlig ohne Kleinstmünzen auszukommen.

Hintergrund

Die Grundlage für den außergewöhnlichen Münzverzicht in den Niederlanden schaffte eine freibleibende Empfehlung an die niederländischen Einzelhändler, die in Absprache der wichtigsten Verbraucherschutzorganisation, der Bankverbände und der niederländischen Zentralbank zu Stande kam. Den Einzelhändlern wird es darin freigestellt ihre Preise so zu runden, dass sie auf die Kleinstmünzen verzichten können.

Im Detail stellt sich das Runden in den Niederlanden diffiziler dar. Die Ein- und Zwei-Cent-Münzen behalten grundsätzlich ihren Status als gesetzliches Zahlungsmittel. Bei einer Barzahlung darf ein Einzelhändler seine Preise aber so runden, dass er keine Ein- und Zwei-Cent-Münzen mehr als Wechselgeld benötigt. Wenn sich ein Einzelhändler für diese Art des Rundens entscheidet, muss er den Gesamtwert eines Warenkorbs in fünf-Cent-Schritten auf- oder abrunden. Bei einer EC-Zahlung dürfen Einzelhändler die Preise hingegen nicht runden und müssen cent-genau kassieren.

Zur Veranschaulichung: Einzelhändler dürfen bei einer Barzahlung und einem Warenkorbwert von beispielsweise 12,87 Euro auf 12,90 Euro runden. Im Gegenzug müssen Einzelhändler, die von dieser Regelung Gebrauch machen, aber einen Betrag von beispielsweise 12,84 Euro auch zu Gunsten des Kunden auf 12,80 Euro abrunden.

Im Endeffekt ergibt sich ein Nullsummenspiel, weil sich durch das Auf- und Abrunden automatisch ein Ausgleich ergibt und weder der Händler noch der Kunde benachteiligt wird.

Vorteil

Durch die Rundung des Warenkorbwertes bei Barzahlung entfällt für Einzelhändler die Notwendigkeit, Ein- und Zwei-Cent-Münzen in den Filialen zu bevorraten. Daraus ergeben sich gleich mehrere Kosteneinsparungspotenziale für die Einzelhändler, die von der Rundung Gebrauch machen:

  • Die Notwendigkeit der kostenintensiven Beschaffung von Kleinstmünzen entfällt.
  • Der Zahlungsvorgang und insbesondere die Kassenzählung bei Tagesstart und -ende werden beschleunigt, weil sich die Anzahl der zu zählenden Münzarten reduziert.
  • Beruhigend für die Einzelhändler ist zudem, dass die Niederländer diese Art und Weise der Rundung noch aus der Gulden-Ära gewohnt sind. Das Ergebnis eines Pilotversuches ist sogar, dass die Kundenzufriedenheit durch die Rundung und den damit verbunden Verzicht auf Kleinstmünzen gesteigert wird.

Die Kassensoftware act'o-cash von act'o-soft unterstützt diese landesspezifische Besonderheit in den Niederlanden genauso selbstverständlich, wie viele weitere in anderen europäischen Ländern.

verfasst am Do. 07.01.2010